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Bestattungskosten

Wußten Sie, dass es, anders als beispielsweise bei Ärzten, Architekten und Rechtsanwälten, für Bestatter keine gesetzliche Gebührenordnung gibt? Daher können Bestattungsunternehmen grundsätzlich ihre Preise frei bestimmen. Fehlt eine Preisabsprache, kann ein Bestatter eine ortsübliche Vergütung verlangen. Was "ortsüblich" bedeutet ist aber häufig nur schwer zu bestimmen. Daher ist es sinnvoll, sich vorab über Preise zu informieren. Eine Lösung bietet der Kostenvoranschlag, um Überraschungen und spätere gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Bei uns, im Bestattungshaus Päschel, berechnen wir Ihnen für die Erstellung eines Kostenvoranschlags nichts und er wird den Angehörigen im Anschluss an ein unverbindliches Beratungsgespräch mitgegeben. Dadurch haben die Angehörigen hinsichtlich dergenau vereinbarten Ausführung der Bestattung und der Kosten Sicherheit und können sich der Abschiednahme und der Trauer widmen. Der Kostenvoranschlag sollte alle üblichen Positionen enthalten, besonders auch die voraussichtlichen Fremdkosten (z.B. Friedhofs- und Kremationskosten). Das Bestattungshaus Päschel berechnet Ihnen zum Beispiel keine Provision für die Vermittlung von Trauerrednern, Musik, Trauerfloristik und anderen Arrangements - im Gegensatz zu vielen anderen Bestattungsunternehmen.