Bestattungsarten

Welche Bestattungsarten gibt es? Hier finden Sie ein kleine Übersicht über die verschieden Bestattungsarten.

Feuerbestattung

Bei der Feuerbestattung wird der Sarg mit dem Verstorbenen eingeäschert. Die Trauerfeier kann vor der Kremation am Sarg erfolgen oder mit der Urne als sogenannte Urnenfeier gestaltet werden. Neben den bekannten Beisetzungsmöglichkeiten in einem Grab bzw. einem Kolumbarium (Urnenwand) gibt es neben vielen anderen Alternativen. Lassen Sie sich von uns beraten.

Naturbestattung

Die Natur-/Baumbestattung wird mit den Jahren ein immer beliebtere Bestattungsart. Sie bietet naturverbundenen Menschen eine bislang nicht da gewesene Alternative. Die Asche wird im Wurzelbereich eines Baumes beigesetzt. Das kann ein eigens dafür neu gepflanzter Baum sein, oder auch ein bereits bestehender. 

Erdbestattung

Der Verstorbene wird in einem Sarg beerdigt. Bestattungen werden je nach Friedhof und Friedhofssatzung als Wahl- oder Reihengräber angeboten. Die Ruhezeiten bei Einzel- oder Doppelgräbern beträgt in unserer Region mindestens 20 bis 30 Jahre. Die Grabstelle wird in der Regel dort erworben, wo die verstorbene Person ihren letzten festen Wohnsitz hatte.

Seebestattung

Diese Art der Bestattung setzt eine Einäscherung voraus. Angehörige können bei der Beisetzung auf See teilnehmen. Bei der Seebestattung wird die Asche des Verstorbenen in einer wasserlöslichen Urne der See übergeben. Die Übergabe erfolgt in gesondert ausgewiesenen Gebieten in der Nord- oder Ostsee, aber auf Wunsch auch auf allen Weltmeeren. Die Angehörigen erhalten eine Seekarte mit den nautischen Daten des Beisetzungsortes.

Diamantbestattung

Die sogenannte Diamantbestattung setzt ebenfalls die Einäscherung des Verstorbenen voraus. Die Entstehungsbedingungen für Edelsteine werden so nachgestellt, dass aus dem in der Asche enthaltenen Kohlenstoff ein einzigartiger Diamant entsteht, der auch als Schmuck getragen werden kann. Diese Bestattungsform bietet damit eine besondere Art der Trauerbewältigung.

Die Urne mit nach Hause nehmen?

Nach gültigem Bestattungsrecht ist es im Freistaat Sachsen nicht erlaubt, eine Urne zu Hause aufzubewahren oder dort zu bestatten. Der sogenannte Friedhofszwang verlangt eine Bestattung auf einem ausgewiesenen Friedhof. Im benachbarten Ausland (z.B. in den Niederlanden) gibt es diese Regelung so nicht. Hier dürfen Angehörige frei entscheiden, an welchem Ort die Asche ihrer Verstorbenen aufbewahrt werden soll.

Viele Menschen äußern irgendwann einmal ihre Gedanken dazu, wie sie bestattet werden möchten. Im Idealfall liegt ein Bestattungsvorsorgevertrag vor, in dem alle Wünsche genauestens festgehalten wurden. Ist dies nicht der Fall, orientiert man sich an folgenden Fragen:

  • Soll der Verstorbene eingeäschert werden?
  • Soll die Grabstätte für Hinterbliebene zugänglich sein oder anonym bleiben?
  • Für welchen Zeitraum soll die Grabstätte erhalten bleiben?
  • Liegt eine besondere Verbundenheit zum Beispiel zur See oder zur Natur vor?
  • Welche Rolle spielen die Kosten?

    Für alle diese Fragen stehen wir Ihnen mit unseren Erfahrungen mit Rat und Tat zur Seite.